Corporate und Foundation Governance
FS+P ist auf die professionelle Dienstleistungserbringung im Bereich der Corporate Governance sowie Foundation Governance spezialisiert.
Wir unterstützen unsere Mandanten in der rigorosen und sorgfältigen Beachtung der sich aus Gesetz und Rechtsprechung ergebenden Aufgaben und Pflichten. Zudem leistet FS+P in Zusammenarbeit mit ihren Mandanten einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Systematik in der täglichen Verwaltungs- und Stiftungsratsarbeit und damit verbunden einen wirksamen Beitrag zur Haftungsprävention.
Zu unseren Mandaten zählen unter anderem Privatpersonen, Familien oder Unternehmen. Unser Dienstleistungsspektrum wird nachfolgend weiter spezifiziert.
Weitere Dienstleistungen
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DIENSTLEISTUNGSSPEKTRUM CORPORATE UND FOUNDATION GOVERNANCE
Unser Dienstleistungsspektrum umfasst die Übernahme sowie unabhängige Ausübung von Verwaltungsmandaten als:
- Verwaltungsrat
- Stiftungsrat
- Treuhänder oder Co-Treuhänder (Trustee oder Co-Trustee)
- Beirat oder Protektor
- Mitglied von Ausschüssen wie Prüfungs-, Vergütungs-, Risiko- oder Nominierungsausschüssen
- Verwaltungsratssekretär (VR-Sekretär) und damit verbunden die korrekte Protokollführung sowie administrative Unterstützung des Verwaltungsrats
Zudem umfasst das FS+P Dienstleistungssprektrum unter anderem die Analyse von entwicklungsfähigen und risikobehafteten Bereichen von Governance-Systemen zur Steigerung von Qualität und Zuverlässigkeit.
Mehr über die rechtliche Verantwortung von Verwaltungs- und Stiftungsräten in Liechtenstein lesen Sie in unserem Blog.
«Funktionierende, dynamische und kompetente Verwaltungsräte erhöhen die Wahrscheinlichkeit – ja bilden möglicherweise eine notwendige Voraussetzung – für die nachhaltige und erfolgreiche Fortentwicklung von Unternehmen im Zeitalter der Regulierung, Globalisierung und Digitalisierung. Der FS+P ist es ein Kernanliegen, hierzu mit ihrem Dienstleistungsspektrum einen wichtigen Beitrag zu leisten»
CORPORATE GOVERNANCE
Die Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsrates sind vielfältig und teilweise wiederholender Natur. Andere Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsrats orientieren sich am Einzelfall. Im liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht finden sich unter anderem folgende Pflichten des Verwaltungsrats:
- Die Geschäfte der Generalversammlung vorzubereiten und deren Beschlüsse auszuführen
- Die für einen geordneten Geschäftsbetrieb erforderlichen Reglemente aufzustellen und der Geschäftsführung die zu diesem Zwecke nötigen Weisungen zu erteilen
- Die mit der Geschäftsführung und Vertretung Betrauten mit Bezug auf ihre richtige, den Gesetzesvorschriften, Statuten und Reglementen entsprechende Durchführung zu überwachen; und
- Sich zu diesem Zwecke über den Geschäftsgang und die Geschäftsleitung regelmässig zu unterrichten.
Der Verwaltungsrat ist ebenso dafür verantwortlich, dass die Protokolle der Generalversammlung und der Verwaltung, sowie die notwendigen Geschäftsbücher regelrecht geführt und der Geschäftsbericht und der konsolidierte Geschäftsbericht nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften aufgestellt, geprüft und, soweit erforderlich, veröffentlicht werden.
Der Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance dient der FS+P in ihrer Verwaltungsratsarbeit als unverbindlicher Leitfaden mit Vorbildcharakter.
Eine Gegenüberstellung der Rechte und Pflichten eines Verwaltungsrates nach liechtensteinischem, schweizerischem oder auch ausländischem Handelsrecht macht deutlich, dass sich die normativen Grundlagen nicht unerheblich unterscheiden. Die Spezialisierung in der internationalen Ausübung von Verwaltungsratsmandaten ermöglicht es der FS+P, den Herausforderungen in diesem Zusammenhang verstärkt gerecht zu werden.
CORPORATE GOVERNANCE FÜR ÖFFENTLICHE UNTERNEHMEN
Im Gegensatz zur Schweiz und anderen Ländern verfügt Liechtenstein über eine spezifische Gesetzgebung betreffend die Corporate Governance für öffentliche Unternehmen (ÖUSG). Danach wird der liechtensteinischen Regierung die Oberaufsicht über die öffentlichen Unternehmen zugewiesen. Als Ergänzung zum Rahmengesetz und zur Anpassung der Spezialgesetze wurde von der Regierung mit den Empfehlungen zur Führung und Kontrolle von öffentlichen Unternehmen in Liechtenstein ein Public Corporate Governance Code für Liechtenstein erlassen.
FOUNDATION GOVERNANCE
FS+P versteht unter der Foundation Governance im Gegensatz zur Corporate Governance die Gesamtheit der auf die Interessen des Stifters, der Destinatäre (Begünstigten) und der anderen Anspruchsgruppen ausgerichteten Grundsätze. Liechtenstein verfügt mit seinem Stiftungsgesetz über international attraktive Rahmenbedingungen, die auf die Gründung und Führung von Stiftungen ausgerichtet sind.