«Besteuerung von Investmentunternehmen in Liechtenstein»
Dr. Marco Felder and Stefan Giezendanner, 2013
Investmentunternehmen in Liechtenstein unterliegen gemäss dem Steuergesetz einer Ertragssteuer von 12,5 % auf den steuerpflichtigen Reinertrag. Jedoch ist das Einkommen aus verwalteten Vermögenswerten steuerfrei. Zusätzlich wird der Eigenkapitalzinsabzug angewendet, um die Steuerlast zu reduzieren. Die Couponsteuer von 4 % wurde 2011 abgeschafft, gilt aber weiterhin für Altreserven von 2010. Stempelabgaben werden auf Kapitalbeschaffung und Umsatz mit bestimmten Urkunden erhoben. Liechtensteinische Investmentunternehmen sind von der Emissionsabgabe befreit, jedoch nicht die Investmentgesellschaften mit fixem Kapital. Die Umsatzabgabe gilt bei der Übertragung von Anteilen, außer wenn beide Parteien Effektenhändler sind. Mehrwertsteuer wird auf die Verwaltung und den Vertrieb von Investmentunternehmen nicht erhoben, wenn diese der liechtensteinischen oder schweizerischen Regulierung unterliegen. Anleger in Liechtenstein zahlen Vermögens- und Erwerbssteuer, wobei Einkünfte aus Fondsanteilen in der Erwerbssteuer berücksichtigt sind. Unternehmensanleger zahlen Ertragssteuer, jedoch sind Dividenden und Kapitalgewinne steuerfrei.
Themen in der Publikation
Besteuerung von Investmentunternehmen in Liechtenstein:
- Ertragssteuer
- Couponsteuer
- Stempelabgaben
- Mehrwertsteuer
Besteuerung von Anlegern in Liechtenstein:
- Einzelanleger mit privaten und geschäftlichen Vermögenswerten
- Unternehmensanleger
Besteuerung des Fondsmanagements:
- Ertragssteuer
- Emissionsabgabe und Gründungsabgabe
- Umsatzabgabe
- Mehrwertsteuer