«Besteuerung von Sportlern»
Beitrag von Dr. Marco Felder, Wirtschaftregional, 2019
Die Liechtensteinische Vereinigung für Steuerrecht diskutierte die Besteuerung von Sportlern im Vergleich zwischen verschiedenen Ländern. Liechtenstein hat keine spezifische Praxis für die internationale Besteuerung von Spitzensportlern, was Fragen zur Besteuerung aufwirft. Sportler in Liechtenstein unterliegen einer weltweiten Steuerpflicht mit einem attraktiven Steuersatz von rund 20 Prozent. Für erfolgreiche Sportler kann die Besteuerung nach Aufwand eine vorteilhafte Alternative sein. Einkünfte ausländischer Sportler in Liechtenstein unterliegen keiner Besteuerung, was Liechtenstein besonders attraktiv für internationale Spitzensportler und Künstler macht.
Themen in der Publikation
- Vermögens- und Erwerbssteuer
- Besteuerung nach dem Aufwand
- Unselbständige versus selbstständige Erwerbstätigkeit
- Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Besteuerung von ausländischen Sportlern in Liechtenstein