«Tax Incentives on Research and Development (R&D)»
Dr. Marco Felder and Stefan Giezendanner, Cahiers de Droit Fiscal International, 2015
Seit dem 1. Januar 2011 bietet Liechtenstein Steuererleichterungen für Einkommen aus relevanten geistigen Eigentumsrechten (IP). Diese neue Regelung ermöglicht eine Steuerabzug von 80% auf Einkommen aus IP-Rechten, was die effektive Steuerlast reduziert. Zu den förderfähigen IP-Rechten gehören Patente, Marken, Designs, Software sowie technische und wissenschaftliche Datenbanken, die nach dem 1. Januar 2011 entwickelt oder erworben wurden. Der Steuerabzug kann jährlich bei der Einreichung der Körperschaftssteuererklärung beantragt werden.
Das IP-Box-System gilt auch für Einkommen aus IP von festen Betriebsstätten und Selbständigen. Es entspricht den OECD-Richtlinien und den Grundfreiheiten der EU. Die EFTA-Überwachungsbehörde hat es als nicht selektive Steuermaßnahme eingestuft. Zur Überwachung internationaler Entwicklungen hat die liechtensteinische Regierung eine Arbeitsgruppe für die Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) eingerichtet.
Themen in der Publikation
- Einführung der Steuererleichterungen für geistige Eigentumsrechte
- Förderfähige IP-Rechte
- Anwendungsbereich und jährliche Wahlmöglichkeit
- Vereinbarkeit mit internationalen Standards
- Steuerliche und administrative Verfahren
- Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
- Harmonisierungs- und Wettbewerbsaspekte
- Internationale Entwicklungen und BEPS-Initiative
- Zukunftsperspektiven und Empfehlungen