«Chancen unter dem neuen DBA mit Liechtenstein»
Dr. Marco Felder, Neue Zürcher Steuerkonferenz, 2017
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Liechtenstein, das am 1. Januar 2017 in Kraft trat, bietet bedeutende Chancen für beide Länder. Die enge wirtschaftliche Verflechtung der beiden Staaten, einschließlich einer gemeinsamen Zoll- und Währungsunion sowie eines gemeinsamen Mehrwertsteuergebiets, wird durch das neue DBA weiter gestärkt.
Liechtensteinische Investitionen in der Schweiz werden attraktiver, da die Verrechnungssteuer auf Vermögens- und Kapitalerträgen gesenkt werden kann. Dies führt zu verstärkten grenzüberschreitenden Wirtschaftsaktivitäten und Investitionen von Industrie-, Finanz- und Vorsorgegesellschaften sowie Privatpersonen aus Liechtenstein in der Schweiz. Zudem entstehen Synergien durch das DBA, beispielsweise durch die Nutzung des Eigenkapital-Zinsabzugs, den Liechtenstein anbietet.
Das Abkommen fördert auch die Rechtssicherheit und die Vertrauenskultur zwischen den beiden Ländern, insbesondere bei der Verwaltung großer Konzernvermögen. Für Schweizer Unternehmen bleibt Liechtenstein ein attraktiver Standort mit Zugang zur EU und zum EWR. Schließlich enthält das DBA Bestimmungen zur Nutzung von liechtensteinischen Stiftungen, was die Nachfolgeregelung im privaten und unternehmerischen Bereich erleichtert.
Themen in der Publikation
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Liechtenstein
- Wirtschaftliche Verflechtung
- Investitionen
- Grenzüberschreitende Wirtschaftsaktivitäten
- Steuerliche Synergien
- Rechtssicherheit und Vertrauenskultur
- Marktzugang
- Stiftungs- und Trustrecht
- Grenzgängerbesteuerung