«Das Mehrwertsteuergesetz des Fürstentums Liechtenstein, Teil 2»
Dr. Marco Felder, Dr. iur. Niklaus Honauer, Jana Kokel, Der Schweizer Treuhänder, 2013
Das Fürstentum Liechtenstein und die Schweiz arbeiten eng im Bereich der Mehrwertsteuer (MWST) zusammen und streben eine einheitliche Praxis an. Eine Gemischte Kommission, bestehend aus Vertretern beider Länder, behandelt Fragen zur Auslegung und Anwendung des Vertrags. Die Steuererhebung erfolgt gemäß der MWST-Vereinbarung: Liechtenstein erhebt die Steuer für im Land ansässige Personen, während die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) dies für das übrige Gebiet übernimmt. Ein Poolsystem verwaltet die MWST-Erträge, um Liquiditätsengpässe auszugleichen. Ein Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden gewährleistet die korrekte Veranlagung. Obwohl Unterschiede in der Praxis bestehen, wie etwa spezifische Publikationen und der Zugriff der liechtensteinischen Steuerverwaltung auf weitere Steuerdaten, streben beide Länder eine gemeinsame Praxis an, unterstützt durch Gerichtsurteile. Änderungen in der Schweizer Praxis oder Gesetzgebung beeinflussen direkt die MWST-Regelungen in Liechtenstein.
Themen in der Publikation
- Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Liechtenstein im Bereich der Mehrwertsteuer
- Verteilung der MWST-Einnahmen
- Praxis der liechtensteinischen Steuerverwaltung
- Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden
- Einfluss von Gerichtsurteilen
- Spezifische Publikationen und Formulare
- Aktuelle Entwicklungen und Ausblick