Die Liechtensteinische Stiftung
Dr. Marco Felder und Anna Stark, 2024
Stiftungen haben in Liechtenstein eine lange Tradition und bewähren sich seit Jahrzehnten als multifunktionales Instrument für die Vermögensverwaltung, Nachfolgeplanung sowie philanthropische Zwecke. Diese Broschüre gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Errichtung, die Verwaltung und die steuerlichen Aspekte von liechtensteinischen Stiftungen und soll Stiftern, Begünstigten und Fachleuten Klarheit und Verständnis vermitteln.
Eine Stiftung ist ein rechtlich und wirtschaftlich eigenständiges Zweckvermögen, das durch die Willenserklärung des Stifters errichtet wird. Das Stiftungsvermögen wird vom Privatvermögen des Stifters getrennt. Der Zweck der Stiftung, den der Stifter bestimmt, kann gemeinnützig oder privatnützig sein. Die Errichtung erfolgt entweder durch eine Stiftungserklärung zu Lebzeiten oder durch letztwillige Verfügung. Das Stiftungskapital beträgt mindestens CHF/EUR/USD 30'000. Stiftungen dürfen in der Regel kein Gewerbe ausüben, es sei denn, es dient der Erreichung des Stiftungszwecks. Die Verwaltung erfolgt durch den Stiftungsrat, der das Vermögen im Sinne des Stiftungszwecks verwaltet, unterstützt durch mögliche zusätzliche Organe wie Protektor oder Beirat. Stiftungen unterliegen als juristische Personen einer Ertragssteuer von 12.5%. Steuerlich unterscheidet man zwischen transparenten und intransparenten Stiftungen, abhängig von deren Widerrufsrecht. Die Besteuerung von Stiftungen unter dem liechtensteinischen Steuerrecht ist attraktiv und fördert den Vermögensaufbau im Zeitablauf massgeblich.
Themen in der Publikation
- Allgemeine Merkmale einer liechtensteinischen Stiftung
- Stiftungszweck
- Errichtung der Stiftung
- Verwaltung und Aufsicht der Stiftung
- Begünstigte
- Auflösung, Beendigung
- Steuern