«Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und Deutschland»
Dr. Marco Felder and Isabel Haag, PwC, 2013
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Liechtenstein und Deutschland, das am 1. Januar 2013 in Kraft trat, zielt darauf ab, steuerliche Beziehungen zu verbessern und Wirtschaftsbeziehungen auszubauen. Es folgt weitgehend dem OECD-Musterabkommen, beinhaltet jedoch spezifische Regelungen. So wurden Begriffe wie „Person“ und „Gesellschaft“ umfassender definiert, und besondere Ansässigkeitsvorschriften im Protokoll festgelegt.
Liechtenstein führt mit dem DBA erstmals den neuen „Authorised OECD Approach“ ein, der Betriebsstätten als selbständige Einheiten betrachtet. Für Dividenden, Zinsen und Lizenzen wurde unter bestimmten Bedingungen eine Reduktion der Quellensteuer auf 0 % vereinbart. Das Abkommen vermeidet Doppelbesteuerung durch Freistellungs- und Anrechnungsmethoden und enthält Anti-Missbrauchsbestimmungen, um Steuerumgehungen zu verhindern.
Das DBA mit Liechtenstein stellt eine verlässliche Grundlage für Investitionen und internationale Zusammenarbeit dar und zeigt Liechtenstein als attraktiven Steuerstandort.
Themen in der Publikation
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
- Internationale Steuerpolitik
- OECD-Musterabkommen
- Begriffsdefinitionen
- Ansässigkeitsvorschriften
- Unternehmensgewinne
- Dividenden, Zinsen und Lizenzen
- Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Anti-Missbrauchsbestimmungen
- Realwirtschaftsklausel