«Öffentliche Register für Stiftungen und Trusts – auch in Liechtenstein?»
Dr. Marco Felder, Volksblatt, 2014
Die Diskussion über die Einführung öffentlicher Register für wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen, Stiftungen und Trusts zielt auf die Bekämpfung von Geldwäsche ab. Das Europäische Parlament entscheidet im März darüber. Für Liechtenstein würde dies einen Paradigmenwechsel bedeuten. Finanzintermediäre sind bereits mit zahlreichen Regulierungen belastet. Die neue EU-Geldwäscherichtlinie, die strengere Sanktionen vorsieht, plant nun auch öffentliche Register für wirtschaftlich Berechtigte, darunter Stifter und Treugeber. Deutschland lehnt dies ab, da es die Sorgfaltspflichten von Finanzintermediären gefährdet sieht. Frankreich, Italien, Großbritannien und Spanien befürworten die Register. Datenschutz und Aktualität der Daten sind jedoch problematisch. Der finale Gesetzestext wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet. Auch Liechtenstein müsste sich anpassen, was einen erheblichen Wandel bedeuten würde. Datenschutz bleibt dabei von zentraler Bedeutung.
Themen in der Publikation
- Einführung öffentlicher Register
- Bekämpfung von Geldwäsche
- Auswirkungen auf Liechtenstein
- Finanzintermediäre und ihre Herausforderungen
- Widerstand und Unterstützung
- Datenschutz und technische Herausforderungen
- Zeitplan und Umsetzung
- Finanzplatz und Trustwesen