«Schweiz-EU-Paradoxon»
Beitrag von Dr. Marco Felder, Wirtschaftregional, 2015
Das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU im Steuerbereich ist oft angespannt, obwohl Schweizer Regelungen häufig Vorbildcharakter haben. Die EU-Pläne zur Einführung einer flächendeckenden Finanztransaktionssteuer scheiterten 2012, während die Schweiz seit 1973 eine solche Steuer kennt. Einige EU-Länder nutzten gestohlene Bankdaten steuerlich, was die Schweiz kritisierte, obwohl das Schweizer Bundesgericht dies bereits 2007 erlaubt hatte. Die Schweiz schützt ihre Standortvorteile, weshalb sie EU-Regelungen oft kritisch sieht. Ein automatischer Informationsaustausch wird in der EU ab 2017 und in der Schweiz ab 2018 eingeführt, obwohl die Schweiz diesen seit 2010 innerstaatlich praktiziert. Eine umfassende Steuerharmonisierung innerhalb der EU ist durch den Beitritt osteuropäischer Länder unwahrscheinlich geworden. Stattdessen arbeitet die EU an einer gemeinsamen Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage, während die Schweiz bereits 1993 ein Steuerharmonisierungsgesetz einführte.
Themen in der Publikation
- Finanztransaktionssteuer
- Verwertung gestohlener Daten
- Paradoxon Schweiz-EU
- Automatischer Informationsaustausch
- Steuerharmonisierung