«Straflose Selbstanzeige Schweiz»
Dr. Marco Felder, Voluntary Disclosure Switzerland, 2016
Dr. iur. Marco Felder von FELDER SPRENGER + PARTNER AG unterstützt weltweit bei steuerlichen Selbstanzeigen durch seine langjährige Erfahrung und sein internationales Netzwerk. Der Schwerpunkt liegt auf straflosen Selbstanzeigen in der Schweiz. Diese ermöglichen es steuerpflichtigen Personen, nicht deklarierte Einkünfte und Vermögen zu legalisieren, ohne strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten. Dr. Felder bietet umfassende Unterstützung, von der ersten Beratung bis zur Einreichung der Selbstanzeige. Seit 2010 können natürliche und juristische Personen in der Schweiz eine einmalige straflose Selbstanzeige einreichen. Voraussetzung ist, dass die Steuerbehörden von der Hinterziehung keine Kenntnis haben und der Steuerpflichtige bei der Nachsteuerermittlung kooperiert. Die Selbstanzeige kann schriftlich oder persönlich erfolgen, spezielle Formvorschriften gibt es nicht. Eine straflose Selbstanzeige ist nur einmal möglich und betrifft alle bislang nicht deklarierten Steuerfaktoren.
Themen in der Publikation
- Allgemeine Informationen zur steuerlichen Selbstanzeige
- Vorteile einer straflosen Selbstanzeige
- Prozess der straflosen Selbstanzeige
- Rechtsfolgen einer straflosen Selbstanzeige
- Vereinfachte Nachbesteuerung von Erben
- Praktische Aspekte und Dokumentationsanforderungen