«Taxation of trusts in civil law jurisdictions»
Dr. Heinz Frommelt and Dr. Marco Felder, 2010
Liechtenstein hat als eines der wenigen zivilrechtlichen Länder das Konzept des Trusts in sein eigenes Recht integriert. Seit 1926 ist dies durch das Gesetz über Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) geregelt. Ein Trust gemäß Artikel 897 PGR erlaubt einem Treugeber, bewegliches oder unbewegliches Vermögen an einen Treuhänder zu übertragen, der es im eigenen Namen zugunsten Dritter verwaltet. Liechtensteinische Trusts unterliegen keinen Regeln gegen die Unveräußerlichkeit und können als Zwecktrusts für kirchliche und gemeinnützige Zwecke eingerichtet werden. Der Trust-Schöpfer kann gewisse Rechte und Befugnisse behalten, solange der Trust gültig bleibt. Die internationale Anerkennung von Liechtensteinischen Trusts wird durch das Haager Übereinkommen verstärkt. Eine Reform des Liechtensteinischen Trustrechts zielt darauf ab, dieses modern und international wettbewerbsfähig zu gestalten. Ein umfassend revidiertes Trustgesetz soll den nationalen und internationalen Anforderungen gerecht werden und den Rechtsrahmen stärken.
Themen in der Publikation
- Anerkennung und rechtlicher Rahmen von Trusts in Liechtenstein
- Funktionen und Struktur von Liechtensteinischen Trusts
- Internationale Anerkennung und rechtliche Aspekte
- Vergleich mit ähnlichen zivilrechtlichen Konzepten
- Reform des Liechtensteinischen Trustrechts
- Steuerliche Aspekte von Trusts
- Internationale Besteuerungsfragen
- Zusammenfassung und Ausblick auf zukünftige Entwicklungen