«Wegzug und Sitzverlegung von der Schweiz nach Liechtenstein»
Dr. Marco Felder and Stefan Giezendanner, Steuer Revue, 2013
Der Text behandelt die steuerlichen und rechtlichen Aspekte einer Wohnsitz- und Sitzverlegung von der Schweiz nach Liechtenstein am Beispiel der Karl Jacob AG. Diese Gesellschaft hat aus dem Verkauf von Markenrechten Ansprüche auf jährliche Lizenzentschädigungen. Karl Jacob, der die Gesellschaft besitzt und Beratungsleistungen erbringt, beschließt, mit seiner Frau nach Liechtenstein umzuziehen, ebenso die Karl Jacob AG.
Die steuerliche Analyse zeigt, dass die Verlegung des Gesellschaftssitzes nach Liechtenstein einer Liquidation gleichgestellt ist und eine Exit-Besteuerung der stillen Reserven in der Schweiz auslöst. Es gibt jedoch Kontroversen und Kritiken bezüglich der Bewertung dieser Reserven.
In Liechtenstein profitieren sowohl die Gesellschaft als auch die Privatpersonen von geringeren Steuersätzen und steuerlichen Erleichterungen, wie der Befreiung von Dividendenausschüttungen von der Erwerbssteuer und einer moderaten maximalen Steuerbelastung. Die Exit-Besteuerung in der Schweiz und die potenzielle Doppelbesteuerung bleiben Herausforderungen.
Insgesamt wird hervorgehoben, dass die steuerlichen Vorteile einer Verlegung nach Liechtenstein erheblich sind, insbesondere für vermögende Personen.
Themen in der Publikation
- Wohnsitzverlegung
- Sitzverlegung von Gesellschaften
- Steuerliche Beurteilung
- Lizenzentschädigungsvereinbarungen
- Exit-Besteuerung
- Doppelbesteuerung
- Ertrags- und Erwerbssteuer in Liechtenstein
- Europäische Gerichtshof-Rechtsprechung
- Schuldenruf und rechtliche Formalitäten: