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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertrag

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen (Vertrag).

1.2. Änderungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen, rechtsgültig unterzeichneten Zustimmung der Parteien.

1.3. Der Inhalt dieser AGB gilt, soweit nicht ausdrücklich eine Abweichung zu den Bestimmungen dieser AGB schriftlich vereinbart ist.

1.4. Die Abtretung einer Forderung aus dem Vertrag oder ein Parteiwechsel bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.

2. Dienstleistungen

2.1. Gegenstand des Vertrags sind die zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Dienstleistungen.

2.2. Ist ein Zeitplan vereinbart, dient dieser lediglich Planungszwecken und enthält keine vertraglich bindenden Terminvorgaben.

3. Mitwirkung des Kunden

3.1. Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Arbeitsmaterialien, Informationen, Infrastruktur sowie personellen Ressourcen zur Verfügung. Es wird davon ausgegangen, dass die rechtmässig zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien und Informationen vollständig und korrekt sind.

3.2. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, kann dies dazu führen, dass die Leistungen nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand erbracht werden können, oder dass andere negative Folgen eintreten. Die Folgen der Verletzung der Mitwirkungspflichten trägt der Kunde (zB Mehraufwand).

4. Arbeitsergebnisse

4.1. Der Umfang der Arbeitsergebnisse richtet sich nach dem Vertrag.

4.2. Entwürfe oder mündliche Auskünfte sind nicht verbindlich, da sie erheblich vom definitiven Arbeitsergebnis abweichen können. Jede Haftung wird abgelehnt für Schäden, die dem Kunden oder Dritten infolge Vertrauens darauf bestehen.

4.3. Sämtliche schriftlichen Arbeitsergebnisse, die für den Kunden erstellt, ihm ausgehändigt und von ihm bezahlt wurden, gehören dem Kunden zur vereinbarten Verwendung. Die damit verbundenen Immaterialgüterrechte (inklusive Knowhow) verbleiben hingegen nicht beim Kunden.

4.4. Berichte, Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse sind ausschliesslich für den Kunden und den im Vertrag beschriebenen Zweck bestimmt. Sie dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung vom Kunden nicht für einen anderen Zweck verwendet, an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht, veröffentlicht oder verändert werden. Unabhängig von einer allfälligen Zustimmung entsteht keine Haftung für Schäden, welche infolge Verwendung der Arbeitsergebnisse für andere Zwecke oder durch Dritte, beziehungsweise durch Veröffentlichung oder Veränderung der Arbeitsergebnisse entstehen.

4.5. Der Kunde ersetzt den Schaden, welcher der anderen Partei aufgrund der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Vertrag entsteht.

5. Beizug von Dritten

5.1. Für die Vertragserfüllung sowie regulatorische und administrative Zwecke können Dritte als Subakkordanten beigezogen werden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Informationen und Daten, welche in Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, an die Subakkordanten für die genannten Zwecke weitergegeben werden dürfen.

5.2. Der Vertrag besteht jedoch nur zwischen den Parteien.  Der Dienstleistungserbringer ist gegenüber dem Kunden alleine für die Erbringung der Dienstleistung sowie den Schutz der an die Subakkordanten übertragenen Informationen und Daten verantwortlich.

6. Geheimhaltung und Datenschutz

6.1. Die Parteien behandeln alle Informationen und Daten, von denen sie anlässlich die Erbringung oder Entgegennahme von Dienstleistungen aus diesem Vertrag Kenntnis erhalten (zB Geschäftsgeheimnisse, Personendaten, Knowhow, etc) während und nach Beendigung des Vertrags vertraulich. Beide Parteien halten die Bestimmungen des liechtensteinischen Datenschutzgesetzes jederzeit ein. Keine der Parteien darf diese Vertragsbeziehung sowie den Inhalt des Vertrags gegenüber Dritten offenlegen.

6.2. Davon ausgenommen sind Informationen, die aufgrund einer schriftlichen Einwilligung der berechtigten Partei offengelegt werden dürfen, die öffentlich zugänglich sind, oder die einer Partei unabhängig vom Vertrag bekannt sind.

6.3. Ungeachtet der Bestimmungen von Ziff. 6.1. und Ziff. 6.2. dürfen die Parteien Informationen und Daten offenlegen, aufgrund

a) gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften,

b) eines gerichtlichen oder behördlichen Entscheids,

c) von Verpflichtungen gegenüber Aufsichtsbehörden und Organisationen des Berufsstandes, sowie

d) zur Wahrung ihrer Interessen gegenüber ihren Versicherten und Rechtsberatern.

7. Honorar, Spesen und sonstige Auslagen

7.1. Das Honorar wird gemäss Vertrag abgerechnet.

7.2. Sind Tageshonorarsätze vereinbart, basieren diese auf acht Arbeitsstunden. Überstunden werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.

7.3. Spesen (zB Reise- und Übernachtungskosten, Vergütungen für Mahlzeiten) und sonstige im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen anfallende Auslagen sind im Honorar nicht inbegriffen und werden dem Kunden zu den effektiven Kosten oder zu branchenüblichen Ansätzen als Auslagenpauschale in Rechnung gestellt.

7.4 Honorare, Spesen und sonstige Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuern, anderer Steuern und Abgaben.

8. Rechnungsstellung und Zahlungs-bedingungen

8.1. Die gestellten Rechnungen sind vom Kunden innert zehn Tagen nach Erhalt zu beanstanden, andernfalls gelten sie als genehmigt. Falls von den Parteien nichts anderes vereinbart, gilt eine Zahlungsfrist von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum.

8.2. Die Parteien können die Verrechnung nur für unbestrittene oder rechtskräftige Forderungen geltend machen.

8.3. Sofern der Kunde mit der Zahlung des gesamten oder eines Teiles der Rechnung in Verzug gerät, schuldet der Kunde FS+P  Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe. Die Verzugszinsen betragen 5 % pro Jahr gegenüber Konsumenten und 8 % pro Jahr über dem Bezugszinssatz gegenüber Unternehmern. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

9. Haftung

9.1. Die vereinbarten Dienstleistungen werden mit der nötigen Sorgfalt erbracht. Bei Vertrags-verletzungen durch den Dienstleistungserbringer haftet dieser für den nachgewiesenen unmittelbaren Schaden, soweit dieser nachweislich absichtlich oder nachweislich grobfahrlässig verschuldet worden ist.

9.2. Im Übrigen ist jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.

10. Elektronische Kommunikation

10.1. Während der Vertragsdauer sind die Parteien berechtigt, auf elektronischem Wege zu kommunizieren und Daten zu transferieren.

10.2. Jede Partei ist für ihre elektronische Kommunikation selbst verantwortlich und trifft angemessene, dem aktuellen technischen Stand entsprechende Vorkehrungen für eine sichere und fehlerfreie Kommunikation. Sofern besondere Sicherheitsvorkehrungen gelten sollen (zB Passwortschutz, Verschlüsselung), sind diese in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festzuhalten.

10.3. Soweit gesetzlich zulässig, lehnen beide Parteien jegliche Haftung für Schäden ab, die in Zusammenhang mit elektronischer Kommunikation entstehen.

11. Beendigung des Vertrags

11.1. Zur Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Aufbewahrungspflichten kann eine Kopie derjenigen Unterlagen einbehalten werden, auf denen die Leistungen basieren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Herausgabe von Arbeitspapieren.

11.2. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags zahlt der Kunde das vereinbarte Honorar für bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Spesen und sonstige Auslagen gemäss Ziff. 7.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1. Auf den Vertrag ist ausschliesslich liechtensteinisches Recht anwendbar.

12.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Vaduz, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist.

Version: Oktober 2025

FS+P AG
IM KRÜZ 2
9494 SCHAAN
LIECHTENSTEIN

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