«Die Gemeinnützige Liechtensteinische Stiftung»
Dr. Marco Felder, Mag. Franz Berger und Anna Stark, 2025
Gemeinnützige Stiftungen haben in Liechtenstein eine starke Tradition. Sie eignen sich für langfristiges, wirkungsorientiertes Engagement in Bildung, Wissenschaft, Kultur, Umwelt und humanitären Projekten. Die Broschüre bietet einen kompakten Überblick über Rechtsrahmen, Errichtung, Organisation und Aufsicht (STIFA) sowie die steuerlichen Aspekte. Ziel ist es, Stifterinnen und Stiftern, Begünstigten und Fachleuten eine verlässliche Grundlage für die Planung und Umsetzung zu geben.
Eine gemeinnützige Stiftung ist ein rechtlich verselbständigtes Zweckvermögen. Die Errichtung erfolgt inter vivos oder von Todes wegen; das Mindestkapital beträgt CHF/EUR/USD 30’000. Oberstes Organ ist der Stiftungsrat; eine Revisionsstelle ist in der Regel zu bestellen. Die STIFA überwacht die zweckkonforme Verwendung des Vermögens und gilt international als Best-Practice-Modell. Steuerlich ist eine Befreiung möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Liechtenstein erlaubt zudem Förderungen bis zu 100 Prozent im Ausland. Neben der Stiftung kennt Liechtenstein den gemeinnützigen Trust; er ist keine juristische Person und untersteht – anders als die Stiftung – nicht der STIFA-Aufsicht.
Themen in der Publikation
- Wesen und Besonderheiten der gemeinnützigen Stiftung
- Gemeinnützigkeitsbegriff und Stiftungszweck
- Errichtung und Kapitalausstattung
- Organisation, Governance und STIFA-Aufsicht
- Steuerbefreiung und internationale Förderpraxis
- Vergleich: Stiftung vs. gemeinnütziger Trust (Aufsicht, Einsatzbereiche)
- Von der Idee zur operativen Stiftung: Ablauf und Praxistipps