«Neue steuerliche Dokumentationspflichten für Unternehmen unter BEPS»
Beitrag im Volksblatt, 2017
Liechtenstein beteiligt sich am OECD-Projekt gegen Steuersubstratverringerung und Gewinnverschiebung (BEPS). Unternehmen in Liechtenstein müssen sich neuen steuerlichen Dokumentationspflichten stellen. Die OECD hat 2015 ihr 15-Punkte-Programm abgeschlossen, dessen Auswirkungen auch Liechtenstein betreffen. Der Landtag beschloss 2016 Änderungen des Steuergesetzes, die ab 2017 gelten. Diese umfassen das Korrespondenzprinzip, die Abschaffung der IP-Box mit Übergangsfristen und den Austausch von Steuerrulings. Unternehmen müssen ab 2017 die Fremdüblichkeit der Verrechnungspreise dokumentieren. Wenige Unternehmen sind vom Country-by-Country Reporting (CbC-Reporting) betroffen, das durch ein spezielles Gesetz geregelt wird. Multinationale Unternehmen mit Sitz in Liechtenstein und einem Umsatz über 900 Mio. CHF müssen länderbezogene Berichte an die Steuerverwaltung übermitteln. Diese leitet die Informationen an Behörden in Partnerstaaten weiter. BEPS beeinflusst Steuerplanung, Compliance-Management und Verantwortlichkeiten im Management. Auch Verwaltungsräte müssen sich der steigenden steuerlichen Transparenz und vermehrten Steuerstreitigkeiten stellen.
Themen in der Publikation
- OECD BEPS-Projeks
- Änderungen des Steuergesetzes
- Korrespondenzprinzip und IP-Box
- Verrechnungspreisdokumentation
- Country-by-Country Reporting (CbC-Reporting)
- Übermittlung von Konzerninformationen
- Auswirkungen auf Unternehmen
- Steuerliche Transparenz und Streitigkeiten